Leistungen
Unsere Schwerpunkte im Steuerrecht
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einspruch gegen Steuerbescheide
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt
- Steuerliche Rechtsbehelfsverfahren
- Finanzgerichtsverfahren
- Steuerstrafrecht
- Vorwurf der Steuerhinterziehung
- Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
- Gewerbesteuer
- Grunderwerbsteuer
- Steuerliche Fragen für Unternehmen und Privatpersonen
Einspruch gegen Steuerbescheid in Bremen
Ein Steuerbescheid des Finanzamts muss nicht immer zutreffend sein. Werden steuerliche Sachverhalte falsch beurteilt, Besteuerungsgrundlagen unzutreffend ermittelt oder gesetzliche Vorschriften fehlerhaft angewendet, kann ein Einspruch gegen den Steuerbescheid in Betracht kommen.
Vor einem Einspruch sollte sorgfältig geprüft werden, ob und in welchen Punkten der Steuerbescheid tatsächlich fehlerhaft ist und welche rechtlichen Argumente gegenüber dem Finanzamt vorgebracht werden können. Nicht jeder vermeintliche Fehler führt automatisch zu einer Änderung des Steuerbescheids.
Wir prüfen Steuerbescheide und unterstützen Sie bei der Einlegung und Begründung eines Einspruchs. Dabei vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt und begleiten Sie auch im weiteren Rechtsbehelfsverfahren.
Sollte sich der Streit mit der Finanzbehörde nicht auf diesem Weg lösen lassen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die weiteren rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Klage vor dem Finanzgericht.
Wichtig ist die Einspruchsfrist: Grundsätzlich muss der Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, kann der Steuerbescheid grundsätzlich bestandskräftig werden.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Werden steuerlich relevante Einnahmen oder andere steuerlich erhebliche Tatsachen gegenüber dem Finanzamt nicht oder nicht vollständig erklärt, kann der Verdacht einer Steuerhinterziehung entstehen. In einer solchen Situation ist eine frühzeitige und sorgfältige rechtliche Beratung besonders wichtig.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommen. Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind jedoch hoch. Insbesondere müssen die steuerlich erheblichen Angaben grundsätzlich vollständig und für die betreffenden Zeiträume korrekt nachgeholt werden. Zudem bestehen gesetzliche Ausschlussgründe, bei deren Vorliegen eine strafbefreiende Wirkung nicht mehr erreicht werden kann.
Eine Selbstanzeige sollte daher nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung und Beratung abgegeben werden. Fehler oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass die gewünschte strafbefreiende Wirkung nicht eintritt.
Wir beraten Sie bei steuerlichen Sachverhalten, bei denen eine Steuerhinterziehung im Raum steht, und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Selbstanzeige möglich und sinnvoll ist. Dabei unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und begleiten Sie im weiteren Verfahren gegenüber den Finanzbehörden.
Steuerstrafrecht in Bremen
Steuerstrafrechtliche Ermittlungen können für Betroffene erhebliche persönliche und wirtschaftliche Folgen haben. Bereits der Verdacht einer Steuerhinterziehung kann dazu führen, dass die Finanzbehörden oder die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen.
Mögliche Vorwürfe reichen von der vorsätzlichen Steuerhinterziehung bis zu weiteren steuerstrafrechtlich relevanten Sachverhalten. Für die Betroffenen stellt sich häufig die Frage, welche Angaben gegenüber den Behörden gemacht werden sollten und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verteidigung bestehen.
Wir beraten und vertreten Beschuldigte im Steuerstrafrecht und prüfen die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Dabei analysieren wir die steuerlichen und strafrechtlichen Zusammenhänge und entwickeln eine auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Auch wenn bislang noch kein förmliches Strafverfahren eingeleitet wurde, kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Insbesondere bei einer angekündigten oder bereits durchgeführten Betriebsprüfung, einer steuerlichen Außenprüfung oder ersten Nachfragen der Finanzbehörden sollten mögliche strafrechtliche Risiken frühzeitig berücksichtigt werden.
Gewerbesteuer in Bremen – Beratung für Unternehmen
Die Gewerbesteuer ist für viele Unternehmen ein wichtiger Bestandteil ihrer steuerlichen Belastung. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt unter anderem vom Gewerbeertrag und vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
Für Unternehmen können sich zahlreiche steuerrechtliche Fragen ergeben, beispielsweise zur Ermittlung des Gewerbeertrags, zu Hinzurechnungen und Kürzungen oder zur zutreffenden Behandlung einzelner Geschäftsvorgänge.
Wir beraten Unternehmen bei gewerbesteuerlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der rechtlichen Prüfung entsprechender Steuerbescheide. Auch bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden oder Gemeinden vertreten wir Ihre Interessen und prüfen die Möglichkeiten eines Rechtsbehelfs.
Unser Ziel ist es, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Ihre Interessen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen bestmöglich zu vertreten.
Grunderwerbsteuer in Bremen
Beim Erwerb einer Immobilie kann Grunderwerbsteuer anfallen. Die konkrete steuerliche Belastung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom vereinbarten Kaufpreis und der rechtlichen Gestaltung des Erwerbsvorgangs.
Gerade bei komplexeren Immobilientransaktionen können sich Fragen dazu ergeben, welche Vorgänge der Grunderwerbsteuer unterliegen, welche Bestandteile zur Bemessungsgrundlage gehören und ob gesetzliche Befreiungsvorschriften Anwendung finden.
Wir beraten Sie bei grunderwerbsteuerlichen Fragestellungen und prüfen die steuerrechtlichen Auswirkungen geplanter Immobiliengeschäfte. Auch bei Streitigkeiten über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer unterstützen wir Sie bei der Prüfung des Steuerbescheids und der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Finanzbehörde.
Eine frühzeitige steuerrechtliche Prüfung kann insbesondere bei umfangreicheren Immobilientransaktionen dazu beitragen, steuerliche Risiken zu erkennen und bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.
Ihr Anwalt für Steuerrecht in Bremen
Ob Einspruch gegen einen Steuerbescheid, Fragen zur Gewerbesteuer, eine grunderwerbsteuerliche Problematik oder ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf: Steuerrechtliche Angelegenheiten sollten aufgrund ihrer möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen sorgfältig geprüft werden.
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen in Bremen bei steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Fragen und vertreten Ihre Interessen gegenüber Finanzbehörden und Gerichten.
Wenn Sie Unterstützung bei einer steuerrechtlichen Angelegenheit benötigen, nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und besprechen mit Ihnen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.