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Mietrecht · Bremerhaven

Ihr Anwalt für Mietrecht in Bremerhaven

Kompetente Beratung für Mieter und Vermieter: Wo Mieter und Vermieter unterschiedliche Interessen verfolgen, können schnell Konflikte entstehen. Streitigkeiten über Mietzahlungen, Kündigungen, Mietmängel, Nebenkosten oder die Rückgabe einer Immobilie führen nicht selten zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Als erfahrene Ansprechpartner im Mietrecht in Bremerhaven beraten und vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Klärung mietrechtlicher Konflikte und setzen Ihre Interessen erforderlichenfalls auch gerichtlich durch.

Leistungen

Unsere Schwerpunkte im Mietrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Mietkaution und Kautionsabrechnung
  • Räumung und Räumungsklage
  • Mietrückstände und Zahlungsverzug
  • Kündigung von Mietverhältnissen
  • Eigenbedarfskündigung
  • Abmahnungen
  • Wohnraummietrecht
  • Gewerbemietrecht
  • Pachtrecht

Eigenbedarfskündigung in Bremerhaven rechtlich prüfen lassen

Eine Eigenbedarfskündigung kann für Vermieter eine Möglichkeit sein, ein bestehendes Wohnraummietverhältnis zu beenden. Allerdings müssen hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Wirksamkeit einer solchen Kündigung hängt von verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab.

Eigenbedarf kann grundsätzlich geltend gemacht werden, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Nutzungswunsch muss tatsächlich bestehen und im Kündigungsschreiben nachvollziehbar dargelegt werden. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Kündigungsfristen und die weiteren formellen Anforderungen zu beachten.

Fehler bei der Begründung oder bei der Gestaltung des Kündigungsschreibens können dazu führen, dass eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist. Vermieter sollten daher möglichst bereits vor Ausspruch einer Kündigung prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung erfüllt sind und wie diese rechtssicher erklärt werden kann.

Auch Mieter, die eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben, sollten die Kündigung zeitnah überprüfen lassen. Wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Kündigung prüfen lassen

Räumungsklage in Bremerhaven durchsetzen

Nicht jedes Mietverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen. Verletzt ein Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich, beispielsweise durch erhebliche Mietrückstände oder eine andere schwerwiegende Pflichtverletzung, kann dies unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Beendigung des Mietverhältnisses führen.

Zieht der Mieter nach einer wirksamen Beendigung des Mietverhältnisses dennoch nicht aus, kann der Vermieter grundsätzlich Räumung und Herausgabe des Mietobjekts verlangen und eine Räumungsklage erheben.

Vor Einleitung eines Räumungsverfahrens sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Kündigung tatsächlich wirksam ist und ein Anspruch auf Herausgabe besteht. Fehler bei der Kündigung oder im weiteren Vorgehen können zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.

Wir beraten und vertreten Vermieter in Bremerhaven bei der Durchsetzung von Räumungs- und Herausgabeansprüchen. Dabei begleiten wir Sie von der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen bis zum gerichtlichen Verfahren.

Auch Mieter, gegen die eine Räumungsklage erhoben wurde, sollten ihre Rechte frühzeitig prüfen lassen. Wir überprüfen die geltend gemachten Ansprüche und unterstützen Sie bei der Abwehr einer unberechtigten Räumungsklage.

Eine Zwangsräumung darf grundsätzlich erst auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels und durch den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgen.

Ihr Ansprechpartner für Gewerbemietrecht in Bremerhaven

Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich in zahlreichen Punkten vom Wohnraummietrecht. Die Vertragsparteien haben bei gewerblichen Mietverhältnissen grundsätzlich größere Gestaltungsmöglichkeiten, während viele Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts nicht oder nur eingeschränkt gelten.

Umso wichtiger ist es, bereits vor Abschluss eines Gewerbemietvertrags die vertraglichen Regelungen sorgfältig prüfen zu lassen. Insbesondere Bestimmungen über Mietdauer, Kündigung, Mietanpassungen, Betriebskosten, Instandhaltung und Instandsetzung sowie die Nutzung der Gewerbeimmobilie können erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.

Wir beraten und vertreten Vermieter und Gewerbemieter in Bremerhaven bei der Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Mietanpassungen, der Beendigung von Mietverhältnissen sowie bei Streitigkeiten über Mietzahlungen, Mängel oder die Rückgabe des Mietobjekts.

Unser Ziel ist es, Ihre rechtliche Position frühzeitig zu sichern und gemeinsam mit Ihnen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu entwickeln. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen auch im gerichtlichen Verfahren.

Kündigung wegen Zahlungsverzugs in Bremerhaven prüfen lassen

Bleibt die vereinbarte Miete aus, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. Bei einem erheblichen Mietrückstand kann insbesondere eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich sein.

Eine solche Kündigung setzt voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Mieter mit einem gesetzlich relevanten erheblichen Teil der Miete in Verzug gerät. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Höhe und Dauer des Mietrückstands sowie die konkrete Zusammensetzung der offenen Forderungen.

Neben den materiellen Voraussetzungen müssen auch die formellen Anforderungen an die Kündigung eingehalten werden. Fehler bei der Berechnung der Mietrückstände oder bei der Erklärung der Kündigung können deren Wirksamkeit gefährden.

Wir beraten Vermieter in Bremerhaven bei der rechtlichen Prüfung von Mietrückständen und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Erklärung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Gleichzeitig helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung ausstehender Mietzahlungen und weiterer berechtigter Forderungen.

Auch als Mieter sollten Sie eine erhaltene Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht ungeprüft hinnehmen. Wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kündigung tatsächlich vorliegen und welche Möglichkeiten bestehen, Ihre Rechte zu wahren.

Mietkaution in Bremerhaven – Rückzahlungsanspruch prüfen

Nach dem Ende eines Mietverhältnisses stellt sich regelmäßig die Frage, wann und in welcher Höhe der Mieter seine Mietkaution zurückerhält. Eine allgemeine gesetzliche Frist von sechs Monaten für die Abrechnung der Kaution besteht jedoch nicht.

Dem Vermieter steht grundsätzlich eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungsfrist zu. Wie lange diese dauert, hängt von den Umständen des jeweiligen Mietverhältnisses ab. Der Vermieter darf die Kaution unter bestimmten Voraussetzungen zunächst ganz oder teilweise zurückbehalten, wenn noch offene Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu prüfen oder abzurechnen sind.

Dazu können beispielsweise Ansprüche wegen Beschädigungen der Mietsache oder offene Forderungen aus dem Mietverhältnis gehören. Auch eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung kann unter bestimmten Voraussetzungen einen teilweisen Einbehalt rechtfertigen.

Bei Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache ist insbesondere die sechsmonatige Verjährungsfrist nach § 548 BGB zu beachten. Diese beginnt grundsätzlich mit der Rückgabe der Mietsache. Die Verjährung dieser Ansprüche ist jedoch von der Frage zu unterscheiden, wann über die Mietkaution insgesamt abzurechnen und ein verbleibendes Guthaben auszuzahlen ist.

Wir beraten Mieter in Bremerhaven bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution und prüfen, ob vom Vermieter einbehaltene Beträge tatsächlich berechtigt sind.

Auch Vermieter unterstützen wir bei der rechtssicheren Abrechnung der Kaution und der Prüfung möglicher Gegenansprüche. Dabei klären wir, welche Forderungen mit der Kaution verrechnet werden können und welche rechtlichen Fristen zu beachten sind.

WEG-Recht in Bremerhaven

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, weist jedoch zahlreiche Berührungspunkte zum Mietrecht auf. Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft können unterschiedliche Interessen zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Wir beraten Wohnungseigentümer insbesondere bei der Prüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Hält ein Wohnungseigentümer einen Beschluss für rechtswidrig, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Beschlussklage in Betracht kommen. Dabei sind insbesondere die gesetzlichen Fristen zu beachten.

Nach § 45 WEG muss eine Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden. Die Klage ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung zu begründen.

Aufgrund dieser kurzen Fristen sollten Wohnungseigentümer, die einen Beschluss überprüfen oder anfechten lassen möchten, möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zum gerichtlichen Verfahren.

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