Leistungen
Unsere Schwerpunkte im Mietrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten unter anderem in folgenden Bereichen:
- Mietkaution und Kautionsabrechnung
- Räumung und Räumungsklage
- Mietrückstände und Zahlungsverzug
- Kündigung von Mietverhältnissen
- Eigenbedarfskündigung
- Abmahnungen im Mietrecht
- Wohnraummietrecht
- Gewerbemietrecht
- Pachtrecht
Eigenbedarfskündigung in Oldenburg rechtlich prüfen lassen
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist eine wichtige Möglichkeit für Vermieter, ein Wohnraummietverhältnis zu beenden. Sie ist jedoch nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und muss sowohl inhaltlich als auch formell den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Eigenbedarf kann grundsätzlich geltend gemacht werden, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts benötigt. Der geltend gemachte Nutzungswunsch muss dabei tatsächlich bestehen und im Kündigungsschreiben nachvollziehbar dargelegt werden. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Kündigungsfristen und weitere rechtliche Anforderungen zu beachten.
Fehler bei einer Eigenbedarfskündigung können dazu führen, dass diese unwirksam ist und das Mietverhältnis fortbesteht. Vermieter sollten daher bereits vor Ausspruch der Kündigung prüfen lassen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und wie die Kündigung rechtssicher formuliert werden kann.
Auch Mieter, die eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben, sollten diese zeitnah rechtlich überprüfen lassen. Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist und welche Möglichkeiten Ihnen als Mieter zur Verfügung stehen.
Abmahnung im Mietrecht – Vertragsverletzungen rechtssicher verfolgen
Verletzt ein Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag, kann eine Abmahnung ein wichtiger Schritt sein, um auf das Fehlverhalten zu reagieren und den Mieter zur Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten aufzufordern.
Mögliche Pflichtverletzungen können beispielsweise erhebliche Lärmbelästigungen, eine unzulässige Gebrauchsüberlassung an Dritte oder eine vertragswidrige Nutzung der Mietsache sein. Auch die unberechtigte Verweigerung notwendiger Zutritte zur Wohnung kann je nach den Umständen des Einzelfalls rechtliche Konsequenzen haben.
Eine Abmahnung sollte den konkreten Vertragsverstoß möglichst genau beschreiben und dem Mieter deutlich machen, welches Verhalten künftig zu unterlassen oder zu ändern ist. Je nach Art und Schwere der Pflichtverletzung kann eine Abmahnung zudem für weitere rechtliche Schritte von Bedeutung sein.
Wir unterstützen Vermieter in Oldenburg bei der rechtssicheren Vorbereitung und Formulierung von Abmahnungen und beraten Sie zu den weiteren rechtlichen Möglichkeiten. Auch Mieter, die eine Abmahnung erhalten haben, können diese rechtlich überprüfen lassen und sollten insbesondere bei drohenden weiteren Konsequenzen frühzeitig reagieren.
Kündigung von Mietverhältnissen in Oldenburg
Ein Mietverhältnis kann aus unterschiedlichen Gründen beendet werden. Neben der Eigenbedarfskündigung kommen insbesondere Kündigungen wegen erheblicher Pflichtverletzungen oder Zahlungsverzugs in Betracht.
Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem der Kündigungsgrund, die Einhaltung gesetzlicher Formvorschriften, die korrekte Berechnung von Fristen und – je nach Kündigungsgrund – weitere gesetzliche Voraussetzungen.
Wir beraten Vermieter in Oldenburg bei der Vorbereitung und dem Ausspruch von Kündigungen und prüfen, welche rechtlichen Schritte zur Beendigung des Mietverhältnisses möglich sind.
Auch wenn Sie als Mieter eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie deren Wirksamkeit möglichst frühzeitig prüfen lassen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Kündigung wegen Zahlungsverzugs in Oldenburg
Zahlt ein Mieter die vereinbarte Miete nicht oder nicht vollständig, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Bei einem erheblichen Mietrückstand kann insbesondere eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich sein.
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs kommt insbesondere in Betracht, wenn der Mieter mit einem gesetzlich relevanten erheblichen Teil der Miete in Verzug gerät. Dies kann beispielsweise bei einem Rückstand über zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine oder bei einem Rückstand in Höhe von zwei Monatsmieten über einen längeren Zeitraum der Fall sein.
Ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, muss anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden. Dabei sind sowohl die Höhe und Zusammensetzung der Mietrückstände als auch die formellen Anforderungen an die Kündigung zu berücksichtigen.
Wir unterstützen Vermieter in Oldenburg bei der Prüfung bestehender Mietrückstände, der Vorbereitung und Erklärung einer Kündigung sowie bei der Durchsetzung offener Zahlungsansprüche.
Wenn Sie als Mieter eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs erhalten haben, sollten Sie ebenfalls zeitnah anwaltlichen Rat einholen. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Räumungsklage in Oldenburg durchsetzen
Ist ein Mietverhältnis wirksam beendet, weigert sich der Mieter jedoch, die Wohnung oder das Gewerbeobjekt freiwillig herauszugeben, kann der Vermieter grundsätzlich auf Räumung und Herausgabe klagen.
Vor der Erhebung einer Räumungsklage sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Beendigung des Mietverhältnisses tatsächlich wirksam ist und ein Anspruch auf Herausgabe besteht. Eine fehlerhafte Kündigung kann dazu führen, dass eine Räumungsklage abgewiesen wird und dem Vermieter zusätzliche Kosten entstehen.
Wir beraten und vertreten Vermieter in Oldenburg bei der Durchsetzung von Räumungs- und Herausgabeansprüchen. Dabei begleiten wir Sie von der Prüfung der Kündigung und der rechtlichen Ausgangslage bis zum gerichtlichen Verfahren.
Auch Mieter, gegen die eine Räumungsklage erhoben wurde, sollten ihre Rechte frühzeitig prüfen lassen. Wir überprüfen die geltend gemachten Ansprüche und unterstützen Sie bei der Abwehr einer unberechtigten Räumung.
Eine tatsächliche Zwangsräumung darf grundsätzlich erst auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels und durch den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgen.
Mietkaution in Oldenburg – Rückzahlung und Abrechnung
Nach dem Ende eines Mietverhältnisses stellt sich regelmäßig die Frage, wann und in welcher Höhe die Mietkaution zurückzuzahlen ist. Eine starre gesetzliche Frist von sechs Monaten für die vollständige Abrechnung der Kaution besteht dabei nicht. Dem Vermieter steht grundsätzlich eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungsfrist zu, deren Dauer von den Umständen des Einzelfalls abhängt.
Der Vermieter kann die Kaution unter bestimmten Voraussetzungen zunächst ganz oder teilweise zurückbehalten, wenn noch offene Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu prüfen oder abzurechnen sind. Hierzu können beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen der Mietsache oder Ansprüche im Zusammenhang mit einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung gehören.
Bei Ansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache ist insbesondere die sechsmonatige Verjährungsfrist nach § 548 BGB zu beachten. Diese beginnt grundsätzlich mit der Rückgabe der Mietsache. Die Frage, welche Ansprüche bestehen und ob eine Verrechnung mit der Kaution zulässig ist, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Wir beraten Mieter in Oldenburg bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Rückzahlung der Mietkaution und unterstützen Vermieter bei der rechtssicheren Abrechnung und Durchsetzung berechtigter Forderungen.
Ihr Anwalt für Gewerbemietrecht in Oldenburg
Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Wohnraummietrecht. Gewerbliche Mietverhältnisse bieten den Vertragsparteien grundsätzlich größere Gestaltungsmöglichkeiten, während zahlreiche Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts nicht oder nur eingeschränkt gelten.
Deshalb kommt der sorgfältigen Gestaltung und Prüfung eines Gewerbemietvertrags eine besondere Bedeutung zu. Regelungen zu Mietdauer, Kündigung, Mietanpassungen, Betriebskosten, Instandhaltung und Instandsetzung sowie zur Nutzung des Mietobjekts können für die wirtschaftliche Entwicklung eines Mietverhältnisses von erheblicher Bedeutung sein.
Wir beraten Vermieter und Gewerbemieter in Oldenburg bei der Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen sowie bei der Beendigung bestehender Mietverhältnisse.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Streitigkeiten über Mietzahlungen, Mängel, Betriebskosten oder die Rückgabe der Gewerbeimmobilie und vertreten Ihre Interessen erforderlichenfalls auch vor Gericht.
WEG-Recht in Oldenburg
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, weist jedoch zahlreiche Berührungspunkte zum Mietrecht auf. Wir beraten Wohnungseigentümer insbesondere bei rechtlichen Konflikten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Ein wichtiger Bereich ist die gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hält ein Wohnungseigentümer einen gefassten Beschluss für rechtswidrig, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Beschlussklage in Betracht kommen.
Dabei sind insbesondere die gesetzlichen Fristen zu beachten. Nach § 45 WEG muss die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden. Die Begründung der Klage hat grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung zu erfolgen.
Aufgrund der kurzen gesetzlichen Fristen sollten Wohnungseigentümer, die einen Beschluss überprüfen oder anfechten lassen möchten, möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und unterstützen Wohnungseigentümer bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
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